Oft gestellte Spendenfragen
Wann bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Spenden für gemeinnützige Organisationen, Vereine oder Stiftungen sind in Deutschland von der Steuer absetzbar. Da der Oberhavel Hospiz e.V. gemeinnützig ist, können Sie ihre Spende bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen und diese steuerlich als Sonderausgabe absetzen.
Für Spenden unter 200 Euro benötigen Sie keine Spendenbescheinigung.
Die Spende kann anhand von Überweisungsträgern und/oder Kontoauszügen nachgewiesen werden. Bei Beträgen über 200 Euro erhalten Sie automatisch von uns zeitnah eine Spendenbescheinigung, wenn wir Ihre vollständige Anschrift von Ihnen mitgeteilt bekommen. Gerne senden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin auch eine Spendenbescheinigung für die Beträge unter 200 Euro zu.
Unterstützen Sie uns regelmäßig mehrmals im Jahr, so erhalten Sie auf Wunsch von uns eine Spendenbescheinigung über den Gesamtbetrag Ihrer Einzahlungen, zum Anfang des Folgejahres.
Warum erhalte ich nicht für jede Spende automatisch
eine Spendenbescheinigung?
Jeder Euro zählt für uns! Mit der Versendung der Spendenbescheinigung richten wir uns nach der gesetzlichen 200-Euro-Regelung (siehe oben). Hierdurch können wir Versand- und Verwaltungskosten möglichst niedrig halten und sparen Geld, das wir direkt in Projekte der Hospizarbeit einfließen lassen können.
Welche Angaben müssen auf den Überweisungsträger?
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Ihr Name (mit Vorname)
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Ihre Postanschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) bitte im Verwendungszweck eintragen, sowie das Wort "Spende"
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Ihr Geldinstitut, Ihre IBAN und BIC
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Unsere Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse,
IBAN: DE08 1605 0000 3740 0311 57 -
Spendenbetrag und -datum