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Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)

 

Der MDK ist eine gemeinsame Einrichtung der Kranken- und Pflegekassen und soll überprüfen, ob die Leistungen, die Versicherte beziehen zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Dazu erstellen Gutachter Bewertungen, ob die von Ärzten durchgeführten Behandlungen oder die vom Pflegepersonal erbrachten Leistungen den tatsächlichen Erfordernissen entsprechen. Im Bereich der Pflege entscheidet das Gutachten des MDK darüber, ob ein pflegebedürftiger Mensch eine Pflegestufe erhält oder nicht.

 

Werden Anträge abgelehnt kann (muss) innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.