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Technische Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmittel

 

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann.

 

Die Pflegekasse übernimmt teilweise die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Dabei wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:

 

  • Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe) zahlt die Pflegekasse bis zu 40,00 EUR monatlich.

 

  • Technische Hilfen (nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, z.B. Pflegebetten, Rollstühle und Hausnotrufsysteme) werden bevorzugt ausgeliehen. Hierbei trägt die pflegebedürftige Person (ab 18 Jahren) grundsätzlich 10 Prozent der anfallenden Kosten, maximal 25,00 EUR.

 

Zur Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln sprechen Sie bitte mit dem Hausarzt oder der Pflegekasse.

Die Leistungen können von allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 genutzt werden.