Vorsorgevollmacht (Übertragung einer Vertretungsbefugnis)
Durch Krankheit, einen Unfall oder im Alter können Sie in die Lage kommen, in der Sie keine Entscheidungen mehr treffen können. Für diesen Fall bestimmen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Sinn zu handeln, insbesondere in Angelegenheiten der
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Gesundheit/ Pflegebedürftigkeit,
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Aufenthaltsbestimmung und Wohnortregelungen,
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Behörden,
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Vermögensvorsorge,
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Post- und Fernmeldeverkehr,
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Vertretung vor Gericht oder
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Unterbevollmächtigung.
Link zum Vordruck einer Vorsorgevollmacht beim Bundesministerium der Justiz